ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN CAT IT-Systems (IM FOLGENDEN CATS)
1. GELTUNGSBEREICH
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Angebote, Verträge und sonstigen Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1, 14 BGB im Rahmen laufender und künftiger Geschäftsverbindungen, auch im Zusammenhang mit Folgeaufträgen. Unternehmer sind dabei natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Auftragnehmer erkennt mit Auftragserteilung die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGBs von CATS an.
1.2.
Für alle Leistungen von CATS sind ausschließlich die folgenden Bestimmungen maßgeblich. Von den AGBs abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, außer die Geschäftsführung von CATS hätte diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
2. LEISTUNGEN
2.1.
CATS wird seine Leistungen unparteiisch und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme bestehenden Vorschriften ausführen.
2.2.
Der Umfang der von CATS zu erbringenden Leistungen wird bei der Erteilung des Auftrages festgelegt. Ergeben sich bei ordnungsgemäßen Durchführungen Änderungen und/oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zwischen den Vertragsparteien zusätzlich zu vereinbaren. Soweit ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen oder Erweiterungen einer der Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann, hat diese ein Kündigungsrecht. Der Auftraggeber hat dabei jedoch die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu zahlen, wobei dem Auftraggeber hinsichtlich insoweit der Nachweis offen bleibt, dass CATS geringere Aufwendungen hatte.
3. AUFTRAGGEBERPFLICHT
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass CATS alle für die Ausführungen des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung stehen, insbesondere auch alle notwendigen Angaben zur Dokumentation der IT-Anlage. Auch hat der Auftraggeber von sich aus auf alle Vorgänge und Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein könnten, aufmerksam zu machen. Die Ausführung des Auftrages ohne Erfüllung der vorstehenden Punkte geht auf das alleinige Risiko des Auftraggebers, soweit nicht CATS ein Mitverschulden trifft.
4. FRISTEN
4.1.
Die Auftragsfristen von CATS sind unverbindlich, es sei denn deren Verbindlichkeit wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
4.2.
Wird eine Frist überschritten, so kommt CATS in Verzug, wenn CATS die Verzögerung zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hindernissen, tritt kein Verzug ein.
4.3.
Der Auftraggeber kann Ersatz von Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn CATS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
5. ZAHLUNG/EIGENTUMSVORBEHALT
5.1.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen von CATS 14 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig. In der Rechnung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der abschließenden Durchführung des Auftrages gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben. Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen werden nur erfüllungshalber angenommen. Sie gelten erst als Zahlung, wenn sie dem Konto von CATS endgültig gutschrieben sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.2.
Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt, es sei denn Gegenansprüche seien rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.
5.3.
Sollte CATS Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, so ist CATS berechtigt, vor Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen.
5.4.
Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnung entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können von CATS erstellt werden. Ist der Auftraggeber mit der Begleichung von Teilrechnungen trotz Mahnung in Verzug, so hat CATS das Recht, die weitere Ausführung des Auftrages zunächst bis zur Zahlung der Vergütung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu verlangen; auch insoweit bleibt dem Auftraggeber der Nachweis offen, dass CATS geringere Aufwendungen hatte.
5.5.
Körperliche Gegenstände, die CATS dem Auftraggeber im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Verfügung stellt, werden unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der von CATS gestellten Rechnung von CATS an den Auftraggeber übereignet.
6. GEWÄHRLEISTUNG/VERJÄHRUNG
6.1.
Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Mängelansprüche verjähren spätestens innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Abnahme, außer bei Leistungen, die den grundlegenden Arbeiten an der Netzwerkinfrastruktur eines Bauwerkes dienen.
6.2.
Bei Auftreten von Mängeln innerhalb der Gewährleistungszeit hat CATS zunächst vom Recht auf Nacherfüllung Gebrauch zu machen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von CATS durch Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder Neuerstellung (Nachlieferung). Falls und erst wenn die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft durch CATS abgelehnt wird, nicht innerhalb angemessener Frist wahrgenommen wird oder fehlgeschlagen sein sollte, hat der Auftraggeber das Recht nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verlangen. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
6.3.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Sofern CATS die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber ebenfalls nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7. HAFTUNG
7.1.
Für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet CATS nur, wenn CATS, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder wenn CATS oder deren Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Ersatzpflicht von CATS auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.2.
Der Auftraggeber hat etwaige Schäden, für die CATS aufkommen muss, unverzüglich der CATS schriftlich anzuzeigen..
8. GEHEIMHALTUNG / AUFBEWAHRUNG / RÜCKÜBERSENDUNG
8.1.
CATS beachtet die Einhaltung der Schweigepflicht. Auch trifft CATS Vorsorge dafür, dass weder Dokumentationen noch sonstige Tatsachen und Unterlagen, die bei Ausführung der Dienstleistung bekannt werden, und die sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen, unbefugt offenbart, ausgenutzt oder weitergegeben werden.
8.2.
CATS kann von den schriftlichen Unterlagen, die ihr zur Einsicht überlassen wurde oder für die Auftragsdurchführung übergeben worden, Ablichtungen machen.
8.3.
An den erbrachten Leistungen behält sich CATS die Urheberrechte ausdrücklich vor.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1.
Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz von CATS.
9.2.
Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zwickau.
9.3.
Auf das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
Zwickau, Oktober 2021